Sehr geehrter Kunde,

nachfolgend finden Sie die Betriebsordnung (im Folgenden „Ordnung“) des ADVENTICA-Parks. Bitte machen Sie sich mit dieser vertraut. Wenn Sie als Elternteil einen minderjährigen Kunden begleiten, machen Sie bitte auch diesen mit der Ordnung vertraut.

Diese Regeln gelten ausnahmslos für alle Kunden des ADVENTICA-Parks. Der Zutritt zum ADVENTICA-Park, auch wiederholter Zutritt, ist nur möglich, nachdem sich der Kunde mit den Regeln vertraut gemacht hat. Mit dem Betreten des ADVENTICA-Parks erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den Regeln einverstanden.

Für einige Einrichtungen gelten zusätzliche Sicherheits- und Verhaltensregeln. Die Kunden werden von den Mitarbeitern von ADVENTICA damit vertraut gemacht und darüber informiert, wenn sie unsere Einrichtungen nutzen möchten.

Die Betriebsregeln sind im ADVENTICA-Park gut sichtbar angebracht, sodass die Kunden sie jederzeit einsehen können. Die Regeln sind auch unter www.adventica.de verfügbar.

ADVENTICA Park bezeichnet die von der Firma Freudig GmbH (Handelsregisternummer HRB 38133) betriebenen Geschäftsräume mit der Bezeichnung „ADVENTICA” im Rhein-Ruhr Zentrum Humboldtring 13, 45472 Mülheim an der Ruhr, Deutschland.

ADVENTICA-Personal bezeichnet das Personal der Freudig GmbH, das in der Regel spezielle ADVENTICA-Markenkleidung trägt und die Geräte des ADVENTICA-Parks wartet, für die allgemeine Ordnung sorgt und die Kunden einweist.

Catering-Bereich bezeichnet den ausgewiesenen Bereich des ADVENTICA-Parks, in dem die Kunden Speisen und Getränke genießen können.

Der Festbereich ist der ausgewiesene Bereich des ADVENTICA-Parks, der für die Durchführung verschiedener Arten von Feiern geeignet ist.

Kunde ist jedes Kind (minderjähriger Kunde) und seine Eltern und/oder Betreuer (Eltern), die den ADVENTICA-Park betreten haben.

Der Unterhaltungsbereich ist der Teil des ADVENTICA-Parks, in dem sich verschiedene Attraktionen/Unterhaltungsangebote des Parks befinden.

Anlage bezeichnet jede Attraktion, jedes Fahrgeschäft und jede Einrichtung, die sich im Unterhaltungsbereich des ADVENTICA-Parks befindet.

Elternteil bezeichnet die Eltern oder Betreuungsperson(en) eines minderjährigen Kunden.

Parkverzichtserklärung bezeichnet die von den Eltern eines minderjährigen Kunden unterzeichnete Parkverzichtserklärung.

Parkmanager bezeichnet eine Person, die den Betrieb des ADVENTICA-Parks überwacht.

Datenschutzerklärung bezeichnet die Datenschutzerklärung des ADVENTICA-Parks, die auch unter www.adventica.de verfügbar ist.

Minderjähriger Kunde bezeichnet einen Kunden, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Kunden können den ADVENTICA-Park betreten, wenn sie ein Ticket kaufen und ein spezielles Armband erhalten.

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder einer Reservierung für den Besuch des ADVENTICA-Parks bestätigt der Kunde, dass er die Regeln zur Kenntnis genommen hat und übernimmt die volle Verantwortung für deren Einhaltung. Die Verantwortung für minderjährige Kunden übernehmen deren Eltern.

Vor dem Betreten des ADVENTICA Parks müssen Eltern minderjähriger Kunden die Park-Verzichtserklärung unterzeichnen.

Minderjährige Kunden unter 6 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet werden, um den ADVENTICA Park zu betreten und sich dort aufzuhalten, sowie dessen Einrichtungen nur unter ständiger Aufsicht eines Elternteils nutzen.

Minderjährige Kunden im Alter von 7 bis einschließlich 11 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet werden, um den ADVENTICA Park zu betreten, können sich dort jedoch ohne elterliche Aufsicht aufhalten.

Minderjährige Kunden im Alter von 12 bis 18 Jahren können den ADVENTICA Park ohne elterliche Aufsicht besuchen und sich dort aufhalten, müssen jedoch stets die von ihren Eltern unterzeichnete Parkverzichtserklärung vorlegen.

Der ADVENTICA Park bietet keine Kinderbetreuung an. Der ADVENTICA Park ist keine Kindertagesstätte, keine Schule, kein Kinderclub und keine andere Bildungseinrichtung im Sinne der geltenden Gesetze. Die Eltern sind für die Beaufsichtigung und Sicherheit minderjähriger Kunden verantwortlich.

Im ADVENTICA-Park ist es nicht gestattet, unsere Einrichtungen barfuß oder mit Schuhen zu nutzen. Wir empfehlen das Tragen von Socken mit rutschfester Gummisohle. Solche Socken mit rutschfester Sohle, die für die Nutzung unserer Einrichtungen geeignet sind, können im ADVENTICA-Park erworben werden.

Kunden, die ihre Schuhe anbehalten möchten, müssen Schuhüberzüge verwenden. Kunden mit Schuhen dürfen die Einrichtungen auch mit Schuhüberzügen nicht nutzen.

Für den Besuch des ADVENTICA-Parks wird bequeme Kleidung empfohlen: Sportbekleidung oder andere Kleidung, in der man sich gut bewegen kann. Im aufblasbaren Bereich wird empfohlen, den Körper so gut wie möglich zu bedecken, indem man ein langärmeliges Shirt und eine lange Sporthose trägt.

Die Kleidung, Schuhe und Wertsachen der Kunden können in den dafür vorgesehenen Schließfächern im Schließfachbereich aufbewahrt werden. Die Kunden können an der Rezeption des ADVENTICA Parks einen nummerierten Schlüssel für ihr Schließfach erhalten. Wir bitten die Kunden, bei der Aufbewahrung von Wertsachen in den Schließfächern verantwortungsbewusst zu handeln. Bitte vergewissern Sie sich immer, dass Sie Ihr Schließfach ordnungsgemäß verschlossen haben!

Der ADVENTICA Park haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen der Kunden, wenn diese außerhalb der dafür vorgesehenen Schließfächer aufbewahrt wurden.

Jegliche Entschädigung für entstandene Schäden wird durch das geltende Recht geregelt.

Kunden, die gesundheitliche Probleme, Störungen, Traumata oder andere Beschwerden haben, die mit dem Besuch des ADVENTICA-Parks oder der vollständigen oder teilweisen Nutzung der Einrichtungen des ADVENTICA-Parks unvereinbar sind, ist dies untersagt.

Kunden, die sich unwohl oder müde fühlen, müssen ihre körperlichen Aktivitäten einstellen und sich ausruhen.

Das Personal von ADVENTICA ist berechtigt, Kunden den Zutritt zum Unterhaltungsbereich ohne Angabe von Gründen zu verweigern und zu untersagen, wenn es Zweifel an deren Gesundheitszustand hat.

Kunden mit Behinderungen dürfen die Einrichtungen des ADVENTICA-Parks nur in Begleitung ihrer Eltern nutzen, die in der Lage sind, sie angemessen und professionell zu betreuen.

Bei Verletzungen oder Unfällen benachrichtigen Sie bitte unverzüglich das Personal von ADVENTICA. In extremen Notfällen rufen Sie bitte sofort die 112 an.

Es ist strengstens verboten:

  • den ADVENTICA-Park unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und anderen Substanzen zu betreten,
  • Essen und/oder Getränke in den Unterhaltungsbereich mitzubringen, dafür ist der Catering-Bereich vorgesehen,
  • Gegenstände zu verwenden, die die Gesundheit der Kunden gefährden oder die Einrichtungen beschädigen können, z. B. Kaugummi, Messer usw.,
  • unsichere Bewegungen wie akrobatische Einlagen auszuführen
  • Zigaretten, E-Zigaretten oder andere Geräte zum Vapen zu verwenden und/oder zu rauchen,
  • Pyrotechnik in den ADVENTICA Park mitbringen,
  • Drittanbieter (z. B. Animateure) mitbringen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Parkmanagers vor,
  • Alkohol in den ADVENTICA Park mitbringen und/oder konsumieren,
  • Tiere in den ADVENTICA-Park mitbringen.

Bei wiederholter Missachtung der Regeln, Nichtbeachtung von Warnungen oder wenn durch das unangemessene Verhalten eines Kunden Umstände entstehen, die andere Kunden daran hindern, sich im ADVENTICA-Park sicher zu vergnügen, hat das ADVENTICA-Personal das Recht, diesen Kunden aufzufordern, den ADVENTICA-Park zu verlassen, ohne dass er das Recht hat, zurückzukehren. Die nicht genutzte Zeit wird in diesem Fall nicht entschädigt und das Geld wird nicht zurückerstattet.

Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an das Personal von ADVENTICA.

Die Kunden sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals von ADVENTICA Folge zu leisten.

Im Unterhaltungsbereich dürfen Kunden Veranstaltungen und Räumlichkeiten ausschließlich zu nichtkommerziellen Zwecken filmen und fotografieren, wobei identifizierbare Personen zu vermeiden sind, es sei denn, diese haben ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben.

Zur Sicherheit der Kunden und des Eigentums des ADVENTICA-Parks wird der Unterhaltungsbereich des ADVENTICA-Parks ständig mit Videokameras überwacht. Daher nehmen die Kunden zur Kenntnis, dass Ton- und Bildaufnahmen von ihnen der Videoüberwachung unterliegen. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.adventica.de.

Feiern Sie einen Geburtstag? Bitte machen Sie sich mit den Regeln für Geburtstagsfeiern auf www.adventica.de vertraut.